Anmeldung zum Goldschmiedelehrgang
Wenn Sie sich beim Goldschmiedelehrgang anmelden möchten, müssen Sie mindestens 19 Jahre alt sein.
Die Aufnahme erfolgt in 5 Schritten:
- Kontaktaufnahme via Telefon oder Email.
- In einem persönlichen Informations-Gespräch werden Aufbau und Ziele des Goldschmiedelehrgangs besprochen und Fragen zur Ausbildung beantwortet.
- Bei einem Besuch unserer Werkstätte haben Sie die Möglichkeit sich selbst ein Bild zu machen.
- Abschließend besprechen wir mit Ihnen die Rahmenbedingungen der Ausbildung, die individuellen Voraussetzungen und etwaige besondere Bedürfnisse für einen erfolgreichen Abschluss, sowie Ihre persönlichen Ziele.
- Das Anmeldeformular bitte ausfüllen, drucken, unterschreiben, scannen und an office@goldschmiedelehrgang.at mailen.
Bitte laden Sie das erforderliche Anmeldeformular (PDF) herunter:
- Goldschmiedelehrgang – PDF-Download
Anmeldung zum Goldschmiedeschnupperkurs und den Weiterbildungsseminaren
Die Anmeldung zum Goldschmiede-Schnupperkurs finden Sie unter unseren Weiterbildungsseminaren.
Teilnahme auch schon ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Rechtliches
Rücktritt von der Teilnahme an Lehrgangskursen und Weiterbildungsseminaren erfolgt nach den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goldschmiedelehrganges.
Mit der Kursanmeldung akzeptiere ich die Regeln des Goldschmiedelehrganges.
Bitte beachten Sie die Aufnahmekriterien, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Nutzungsbedingungen des Goldschmiedelehrganges!
Ihr Weg in die Selbstständigkeit in Österreich: Gewerbe oder Kunst?
Die Ausbildung bei uns vermittelt Ihnen umfassende praktische und theoretische Fertigkeiten im Goldschmiedehandwerk. Für eine selbstständige Berufsausübung in Österreich kommen je nach Tätigkeit und persönlicher Ausgangslage unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in Betracht. (In anderen Ländern gelten andere Regeln – bitte nachfragen.)
Das Gewerbe
Das Gold- und Silberschmiedehandwerk ist ein reglementiertes Gewerbe. Für die gewerbliche Ausübung ist ein Befähigungsnachweis erforderlich. Dieser kann, neben der Meisterprüfung, je nach gesetzlicher Konstellation auch auf anderen Wegen erbracht werden (z. B. durch einschlägige Ausbildungen in Verbindung mit entsprechender Praxis). Dieser Weg kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. Werkstattbetrieb, Serienfertigung, Reparaturleistungen) angestrebt wird.
Die Kunst
Werden die Arbeiten als kreativ und künstlerisch („Ausübung der schönen Künste“) angesehen, ist sie von der Gewerbeordnung ausgenommen. Ob dies im Einzelfall vorliegt, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Tätigkeit ab.
Die Punzierung
Unabhängig davon sind bei der Erzeugung und dem Verkauf von Edelmetallgegenständen die punzierungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten
Bitte beachten
Die Absolvierung unseres Lehrgangs ersetzt nicht automatisch allfällige gesetzliche Voraussetzungen für eine selbstständige Berufsausübung in Österreich.
Welcher Weg für Sie passend ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer geplanten Tätigkeit ab. Im Rahmen eines individuellen Informations- und Beratungsgesprächs besprechen wir mit Ihnen gerne die nächsten Schritte.
